Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und WLAN
Nutzungsregeln
1. Geltungsbereich
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Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Verträge
mit uns, nachfolgend Leistungsgeber genannt und Ihnen
im folgenden Leistungsnehmer genannt.
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Alle Vereinbarungen zwischen dem Leistungsgeber und dem
Leistungsnehmer werden schriftlich niedergelegt.
Anfragen eines Zimmers können auch telefonisch
erfolgen. Wir bestätigen jedoch jede Reservierung
schriftlich und sind dann auch nur gebunden. Heben Sie
sich bitte die Bestätigung auf.
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Die Schriftform liegt auch vor, wenn über Email der
Schriftverkehr erfolgt ist. Der andere Vertragspartner
muss seinen Namen, Vornamen und die vollständige
Anschrift übermitteln.
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Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine
Anwendung.
2. Allgemeiner Teil
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Braunschweig.
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Unsere Preise sind freibleibend und unverbindlich.
Aufträge, Reservierungen und Nebenabreden werden erst
durch schriftliche Bestätigung durch die Pension Lamme
für beide Seiten verbindlich.
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Für Schlechterfüllung unserer vertraglichen
Verpflichtungen durch uns einschließlich der Fälle des
Unvermögens, Unmöglichkeit oder Verzug, leisten wir
Schadensersatz nur in Fällen des Vorsatzes und der
groben Fahrlässigkeit. Unsere eventuelle Haftung
beschränkt sich auf 10% des Wertes des betreffenden
Teils unserer Leistung.
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Gegen unsere Zahlungsansprüche kann mit
Gegenforderungen nur aufgerechnet werden, wenn die
Gegenforderung von uns zugestanden oder rechtskräftig
festgestellt worden ist. Zurückbehaltungsrechte gegen
uns werden, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
3. Besonderer Teil
-
Der Mietvertrag ist
abgeschlossen, sobald das Zimmer schriftlich oder
telefonisch bestellt und schriftlich durch uns zugesagt
wurde. Im eigenen Interesse sollten Sie die
schriftliche Mietung eines Zimmers vorziehen. Der
Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht
einseitig gelöst werden. Optionsdaten sind für beide
Partner verbindlich.
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Der Leistungsnehmer oder Besucher trägt das alleinige
Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien die er
in seinem Zimmer oder allgemein zugänglichen Räumen
hinterlassen hat. Für Wertgegenstände,
Schmuck, Bargeld , Notebooks usw. wird keinerlei Haftung
übernommen. Außerdem sind Wertgegenstände vorher
schriftlich anzumelden.
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Vergessenes Eigentum unserer Leistungsnehmer heben wir eine
Woche kostenlos auf. Sollten Sie sich bis dahin
nicht gemeldet haben werden die Gegenstände
entsorgt. Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten
bzw. keine Ansprüche.
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Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf
Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
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Der
Leistungsgeber ist jederzeit befugt die Zimmer zu
betreten.
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Der Leistungsnehmer darf keinen Besuch ohne Zustimmung
des Leistungsgebers einlassen.
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Wir haben für Sie einen separaten Bereich im Garten.
Bitte nutzen Sie nur diese Fläche im Freien für Ihren
Aufenthalt. Bitte beachten Sie die Nachtruhe ab
21:00Uhr.
4. Rücktritt vom Vertrag
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Stornierungen werden nur schriftlich akzeptiert.
Heben Sie sich bitte die unsererseits ausgesprochene
Stornierungsbestätigung auf.
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Bei Stornierungen bzw. Umbestellungen von reservierten
Zimmern, aus welchem Grund auch immer, akzeptieren Sie
folgende Stornogebühren:
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Storno zwischen dem 21. und dem 10. Tag vorher:30%
des gesamten Rechnungsbetrags / mindestens 10,-
Euro.
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Storno zwischen dem 10. und dem 05. Tag vorher:
50% des gesamten Rechnungsbetrags.
-
Storno innerhalb der letzten 4 Tage vor der
gebuchten Anreise: 80% des gesamten
Rechnungsbetrags.
-
Stornierungen an Tag der geplanten
Anreise betragen 100% des Rechnungsbetrages.
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Stornobedingungen: Eine Stornierung hat
grundsätzlich schriftlich (per
E-Mail,
Brief oder Fax) zu erfolgen.
5. Zahlung und Preise
-
Der gesamte Rechnungsbetrag wird am Tag der Anreise in
Bar gezahlt. Eine Vorauszahlung kann verlangt werden.
Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht
angenommen werden. Bei einer frühzeitigen Abreise, aus
welchem Anlass auch immer, wird der gesamte Betrag
fällig. Eine Prospekt- oder Internethaftung ist
ausgeschlossen.
Änderungen und Irrtümer
vorbehalten.
6. Anreise- /Abreisezeiten
-
Anreisen: Montag bis Sonntag zwischen
15 - 22 Uhr. (Sondervereinbarung möglich)
-
Abreisen: Bis 10.00 Uhr.
7. Haftung
-
Der Gast haftet gegenüber der Pension Lamme für die
von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
- Der
Verlust des Schlüsselanhängers mit den zwei
Schlüsseln kostet 30Eur.
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Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen
Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu
versichern. Eine Haftung der Pension Lamme bei deren
Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung
wird ausgeschlossen.
-
Das Einbringen von Wertgegenständen muss vorher
angezeigt werden. Bargeld ist nicht auf dem Zimmer
zu belassen. Die Pension übernimmt bei Verlust von
Wertsachen, insbesondere von Schmuck und Bargeld,
ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der
Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische
Geräte und Ähnliches obliegen ausschließlich der
Aufsichtspflicht des Gastes.
-
Soweit Sie von den eingeschränkten
Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück Lammer Heide 196
Gebrauch machen, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Kraftfahrzeuge
auch deren Inhalte haften
wir nicht. Eine Haftung durch uns wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Wir
haften gegenüber dem Gast bzw. dem
Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung
infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
8. Salvatoresche Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages
nicht.
WLAN -
Nutzungsregeln
Mit Nutzung unseres Wlan erkennen
Sie nachfolgende Punkte an!
1.
Gestattung
Der Vermieter gestattet dem Gast bzw. den
Gästen für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des
WLAN-Netzwerks und den damit verbundenen Zugang zum
Internet.
Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die
Nutzung des WLANs zu gestatten bzw. zu ermöglichen.
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt,
den Betrieb des WLANs aus technischen oder persönlichen
Gründen einzustellen.
2. Technische Voraussetzungen /
Zugangsdaten
Dem Gast obliegt in eigener Verantwortung
die Schaffung sämtlicher Voraussetzungen an seinem
Notebook zur Nutzung des WLANs.
Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten
(Netzwerkname, Code, usw.) sind nur zum persönlichen
Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall
Dritten bekannt werden.
Die Zugangscodes können nach Aufenthalt
durch den Vermieter geändert werden.
3. Gefahren, Protokoll
Das WLAN ermöglicht den Zugang zum
Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner
Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht
daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene
Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes.
Der
Gast wird darauf hingewiesen, dass die Internetaktivitäten
des Mieters, soweit die Daten gespeichert sind, nicht an
Dritte weitergegeben werden, außer den strafverfolgenden
Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) auf Nachfrage.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung
Für die über das WLAN übermittelten Daten,
die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und
getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst
verantwortlich.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs
das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
•
Keine illegalen Downloads, keine Streaming-Seiten, keine
Sex-Seiten aufrufen.
•
das WLAN weder zum Abruf noch zur
Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
nutzen;
•
keine urheberrechtlich
geschützten Güter widerrechtlich beziehen, vervielfältigen,
verbreiten oder zugänglich machen;
•
die geltenden
Jugendschutzvorschriften beachten;
•
keine belästigenden,
verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder
verbreiten;
•
das WLAN nicht zur Versendung von
Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen
unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Vermieter von
sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf
einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast
und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden
Vereinbarung beruhen.
Dies erstreckt sich auch auf für mit der
Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten
und Aufwendungen.
Erkennt der Gast oder muss er erkennen,
dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher
Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter
unverzüglich auf diesen Umstand hin.
Braunschweig, 01.Januar 2010